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   OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84   

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https://dejure.org/1984,1378
OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84 (https://dejure.org/1984,1378)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.09.1984 - 1 Ws 211/84 (https://dejure.org/1984,1378)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. September 1984 - 1 Ws 211/84 (https://dejure.org/1984,1378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückstellungsentscheidung; Widerruf; Nachweis; Widerrufsgrund; Rehabilitation; Therapie

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 164
  • MDR 1985, 165
  • NStZ 1985, 80
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 4 VAs 140/82

    Zurückstellungsgesuch; Therapiebereitschaft; Therapiefähigkeit; Abhängigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84
    Dabei ist die Frage, ob eine Zurückstellung durch die Vollstreckungsbehörde erfolgt, in das nach §§ 23, 28 EGGVG nur auf Ermessensfehler und Ermessensmißbrauch hin überprüfbare Ermessen der Vollstreckungsbehörde gestellt (OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; 1983, 249; OLG Karlsruhe StV 1983, 112 ).

    Dabei darf nicht auf die Freiwilligkeit der Therapiebereitschaft des Verurteilten abgestellt werden, da es sich bei den Drogenkriminellen ganz überwiegend um Personen handelt, die eine wirklich auf Freiwilligkeit beruhende Entschließung erst zu fassen in der Lage sind, wenn eine Langzeittherapie anschlägt und der Heilungsprozeß schon weit fortgeschritten ist (OLG Karlsruhe StV 1983, 112 ).

  • OLG Zweibrücken, 30.08.1982 - 1 Ws 264/82

    Vollstreckungsbehörde; Anfechtung; Vollstreckung; Gericht; Anfechtbarkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84
    Dabei ist die Frage, ob eine Zurückstellung durch die Vollstreckungsbehörde erfolgt, in das nach §§ 23, 28 EGGVG nur auf Ermessensfehler und Ermessensmißbrauch hin überprüfbare Ermessen der Vollstreckungsbehörde gestellt (OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; 1983, 249; OLG Karlsruhe StV 1983, 112 ).

    Die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszuges, mit dem die Zustimmung zur Zurückstellung verweigert wird, ist überhaupt nicht mit Rechtsmitteln angreifbar, auch nicht incidenter im Rahmen des Verfahrens nach § 23 EGGVG (OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; Tröndle MDR 1982, 1 [2 f.]).

  • OLG Zweibrücken, 18.12.1983 - 1 VAs 11/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84
    Vor der Zurückstellung der Strafvollstreckung und dem Beginn der Therapie ist grundsätzlich abzuwägen, welche Therapieform am ehesten Erfolg verspricht und die Zustimmung zur Zurückstellung ist jedenfalls zunächst davon abhängig zu machen, daß der Verurteilte sich dieser Therapie unterzieht (OLG Zweibrücken StV 1984, 124 ).
  • OLG Zweibrücken, 21.02.1983 - VAs 1/83

    Ambulante Therapie; Vollstreckungsbehörde; Zurückstellungsentscheidung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84
    Dabei ist die Frage, ob eine Zurückstellung durch die Vollstreckungsbehörde erfolgt, in das nach §§ 23, 28 EGGVG nur auf Ermessensfehler und Ermessensmißbrauch hin überprüfbare Ermessen der Vollstreckungsbehörde gestellt (OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; 1983, 249; OLG Karlsruhe StV 1983, 112 ).
  • OLG Koblenz, 04.11.1994 - 2 Ws 622/94

    Betäubungsmittelstrafrecht: Widerruf der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Vor der Zurückstellung der Strafvollstreckung und dem Beginn der Therapie ist von der Vollstreckungsbehörde grundsätzlich abzuwägen, welche Therapieform am ehesten Erfolg verspricht, und die Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges zur Zurückstellung ist davon abhängig zu machen, daß der Verurteilte sich dieser Therapie unterzieht (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 80 [81]).
  • OLG Stuttgart, 17.11.1989 - 3 Ws 279/89

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Bestimmte Behandlung

    Will die Vollstreckungsbehörde erneut die Vollstreckung der Strafe zurückstellen, bedarf es, wie sich auch aus § 35 Abs. 4 Satz 3 BtMG ergibt, einer erneuten Verfügung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG , die wiederum der Zustimmung des Gerichtes des ersten Rechtszuges bedarf (wie hier: OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 80 m.w.N.; Erbs-Kohlhaas-Pelchen, Strafrechtliche Nebengesetze, 1989, BtMG § 35 Anm. 5).
  • LG Karlsruhe, 17.12.1984 - II Qs 190/84
    Dieser Auslegung des § 35 Abs. 4 Satz 1 BtMG steht der Beschluß des OLG Karlsruhe vom 28.09.1984 (1 Ws 211/84), den die Staatsanwaltschaft Karlsruhe weiterhin zur Beschwerdebegründung anführt, nicht entgegen.
  • AG Karlsruhe, 06.12.1984 - VRs 67/83
    Die Bezugnahme der Staatsanwaltschaft Karlsruhe auf den Beschluß des OLG Karlsruhe vom 28.9.1984 (1 Ws 211/84) geht daher fehl, da ihm ein anderer Sachverhalt zugrunde lag: Der dortige Verurteilte hatte eine stationäre Langzeitbehandlung abgebrochen, um sich anschließend lediglich einer ambulanten Behandlung zu unterziehen.
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